Wohnflächen-
ermittlung

Derzeit existieren in Deutschland zwei gängige Verfahren zur Ermittlung der Wohnfläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.

Auf der einen Seite existiert die DIN 277, bei der die reine Grundfläche, unabhängig der Raumhöhe, identisch zur Wohnfläche ist.

Auf der anderen Seite gilt seit 2004 die Wohnflächenverordnung, bei der die nutzbare Wohnfläche von der Raumhöhe bestimmt wird.

Bei Dachgeschosswohnungen sind zwischen diesen Verfahren Abweichungen von bis zu 40% möglich.

  • Sollten Sie vorhaben eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, zu verkaufen oder zu vermieten, wird empfohlen, die genaue Wohnfläche im Voraus durch einen Experten berechnen zu lassen.
  • Kauf- oder Mietpreisminderungen im Nachhinein sind häufig nur schwer möglich.
  • Wir zeigen Ihnen für jeden Fall das passende Verfahren zur Wohnflächenermittlung auf und berechnen Ihnen die Wohnfläche nach der gewählten und gültigen Verordnung.
  • Bei Bedarf kann für Wohnungen und Häuser, bei denen kein Grundrissplan vorliegt, dieser zusätzlich erstellt werden.

Zwei gängige Verfahren zu Wohnflächenermittlung

Wir beraten Sie bezüglich des richtigen Verfahrens.

Grundrisserstellung

Bei Bedarf erstellen wir gerne für Sie einen Grundriss des Objekts.

Sicherheit als Vermieter und Mieter

Um eine angemessene Miete zu berechnen, sollten Sie die exakte Wohnfläche nach der maßgeblichen Verordnung kennen.